Das Facharztprogramm ist ein Zusatzvertrag zur ärztlichen Regelversorgung, den es in einigen Fachbereichen wie der Kardiologie und Orthopädie und auch in der Psychotherapie und Psychiatrie gibt.
Die Teilnahme am Facharztvertrag hat für Sie im Bereich der Psychotherapie unter inhaltlichen Gesichtspunkten viele Vorteile. Zum ersten Mal in der Gesundheitsversorgung kann die psychotherapeutische Behandlung vollständig an die Bedürfnisse der Patientin oder des Patienten angepasst werden. Die ambulante Psychotherapie wird dadurch von Ihrer Kasse deutlich aufgewertet. So beinhaltet die Behandlung endlich auch eine Akutversorgung der Patientinnen und Patienten. Immer mehr Kassen kommen zu der Überzeugung, dass ambulante Psychotherapie schneller wirkt als eine stationäre Behandlung und somit komfortabler für den Patienten ist. Da auch die Kasse Geld spart, ist dies eine win-win Situation.
Für Sie bedeutet dies im Einzelnen:
Bei den Facharztprogrammen der AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK müssen Sie gleichzeitig im Hausarztprogramm eingeschrieben sein. Es entsteht eine gewisse Arzt-/Psychotherapeutenbindung. Sie haben jetzt die Wahl zwischen den Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten, die am Hausarzt- und Facharztvertrag teilnehmen. Mit der Unterschrift unter den Facharztvertrag binden Sie sich für 12 Monate. Sie können also jedes Jahr kündigen.
Bei der BKK VAG ist die Einschreibung in das Facharztprogramm nicht an das Hausarztprogramm gebunden. Die Einschreibung erfolgt nur für die Dauer der Therapie, es besteht also eine weiterhin uneingeschränkte Arztwahl.
Die Einschreibung in die Facharztprogramme aller genannten Kassen erfolgt über einen der teilnehmenden Fachärzte. Sie können sich somit bei Interesse auch bei mir in der Praxis einschreiben.